Suchfunktion

Gerichtsvollzieher 

Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.

Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des Amtsgerichts.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.

Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.

Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.

Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.

Das Formular können Sie hier aufrufen.

Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag

Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag

Wegweiser - Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des  Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist. Diese befindet sich im Wachtmeisterzimmer des Gebäudes (Herr Merk Tel. 07581/4830-0). Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle übernimmt dann die Weiterleitung an den zuständigen Gerichtsvollzieher.

Obergerichtsvollzieherin Liebhardt, Obergerichtsvollzieher Hecht und Obergerichtsvollzieherin Zimmerer halten Ihre Sprechzeiten im Amtsgerichtsgebäude ab. Die Büroanschriften lauten: OGV'in Liebhardt , Schützenstraße 14, Bad Saulgau (Sprechzeiten: Donnerstag 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Telefon: 07581/4830-11) und OGV Hecht, Schützenstraße 14, 88348 Bad Saulgau (Sprechzeiten: Dienstag 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr, Telefon: 07581/4830-11). OGV'in Zimmerer, Schützenstraße 14, 88348 Bad Saulgau (Sprechzeiten: Mittwoch: 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 10:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Telefon: 07581/4830-11). Die Gerichtsvollzieher arbeiten organisatorisch selbständig, sie sind aber dem Amtsgericht ihres jeweiligen Dienstbezirkes zugeordnet.

download Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher



 

Fußleiste