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Dienstzeiten /Bereitschaftsdienst

Das Gebäude des Amtsgerichts Bad Saulgau ist geöffnet:

Montags bis

Donnerstags

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitags

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Sowie bei öffentlichen Verhandlungen jeweils bis Sitzungsende.

 

Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Bad Saulgau die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Am besten erreichen Sie uns während der Kernarbeitszeiten:

Montags bis

Donnerstags

9:00 Uhr bis 11:30 Uhr

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitags

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Termine sollten Sie möglichst mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter vorher vereinbaren.

Das Amtsgericht Bad Saulgau selbst hält keinen Bereitschaftsdienst ab. An Wochenenden und Feiertagen ist für die allerdringlichsten Fälle ein Bereitschaftsdienst beim Link öffnet neues Fenster  Amtsgericht Ravensburg eingerichtet. Der zuständige Bereitschaftsdienst kann über das Link öffnet neues Fenster  Polizeirevier Bad Saulgau (Telefon: 07581/482-0) erfragt werden. Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet.  Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Bad Saulgau zu erreichen.  In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Bad Saulgau, Hauptstr. 119, 88348 Bad Saulgau (Telefon: 07581/482-0). Die Polizei verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.


Sprechzeiten Beratungshilfe

Rechtsantragsstelle

Für einen Antrag auf Beratungshilfeschein oder sonstige Anträge vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin, Telefon-Nummer: 07581/4830-19.

Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

-Unterlagen, weshalb man zum Anwalt möchte

-Personalausweis

-Lohnabrechnung / Bescheid Jobcenter / Rentenbescheid o.ä.

-Mietvertrag / Wohnkostennachweis

-aktueller Kontoauszug der letzten 3 Monate

-Zahlungsverpflichtungen: z.B. Ratenkredit

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